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ngen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2.. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist I. Änderung vom 22.04.2009 der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Gappenach vom 09.08.2002 1 6 Benutzungsentgelte Absätze 3, 4 und 5 werden wie folgt neugefasst: 3. Von den in der Ortsgemeinde Gappenach ansässigen Vereinen, Parteigliedergruppen und gemeinnützige Einrichtungen wird für die Benutzung des Gemeindehauses ein Entgelt von 50,00 EUR/Tag zuzüglich 50,00 EUR für die Reinigung erhoben. 4. Für private Verwendung (Taufen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Jubiläen etc.) wird ein einmaliges Entgelt von 100,00 EUR zuzüglich 50,00 EUR Reinigungskosten erhoben. Für eine private Verwendung nach einer Bestattung (auch ehemaliger Ortsansässiger) wird ein Entgelt von 50,00 EUR zuzüglich 50,00 EUR für die Reinigung erhoben. 5. Für Veranstaltungen, die einem kommerziellen Zweck dienen (z.B. Werbeveranstaltungen) und von auswärtigen Veranstaltern wird ein Entgelt von 100,00 EUR/Tag zuzüglich 50,00 EUR für die Reinigung erhoben. 8 Sonstige Vorschriften Absatz 8 wird wie folgt neugefasst: Die Räumung der angemieteten Räumlichkeiten und die Reinigung des benutzten Inventars ist vom Benutzer durchzuführen. Der Thekenraum ist nach der Veranstaltung so herzurichten, dass am Tage darauf die Einrichtungen, ohne vorherige Säuberungsarbeiten, genutzt werden können. Die angemieteten Räumlichkeiten sind besenrein zu verlassen. Sollte gegen die vorstehende Bestimmung verstoßen werden, sind für die zusätzlich anfallenden Arbeiten vom Benutzer ein Stundenlohn von 10,00 EUR zu entrichten. Die Endreinigung erfolgt durch eine von der Ortsgemeinde beauftragten Person. 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 56294 Gappenach, 22.04.2009 Der Ortsbürgermeister ARNOLD PROBSTFELD SENIORENKAFFEE 2007 Seniorenkaffee der Ortsgemeinde Gappenach am 04. November 2007 Die Gemeinde Gappenach hatte die Seniorinnen und Senioren der Ortsgemeinde am Samstag, 04. November 2007 ins Gemeindehaus Gappenach eingeladen. Der Vorstand der Kath. Frauengemeinschaft hatte die Tische herbstlich gedeckt und die Gäste am Samstag bedient. Nach der einleitenden Musik von Alfons Bleser und der Begrüßung durch Ortsbürgermeister Arnold Probstfeld servierten die Frauen Kaffee und Kuchen. Anschließend trugen Walter Probstfeld und Peter Braun besinnliche Geschichten und Gedichte vor. Ortsbürgermeister Arnold Probstfeld überreichte den ältesten Teilnehmern - Frau Margarete Dohr (86 Jahre) und Richard Bender (84 Jahre) - ein Präsent. Manfred Klee zeigte dann Fotos vom Ausbau der Ortsdurchfahrt, Arbeiten auf dem Bolzplatz, Bilder vom Straßenfest und den Bau von Bänken für den Gemeindebereich. Ortsbürgermeister Probstfeld bedankte sich bei den Rentern Karl-Heinz Henrich und Karl-Heinz Pütz für ihre unentgeltlichen Arbeiten in der Gemeinde. Durch ihre Aktionen spart die Gemeinde viel Geld. Er bedankte sich am Ende ebenfalls bei allen, die an der Veranstaltung mitgewirkt und geholfen haben. SAUWER SACH Aktion "Saubere Landschaft 2009" Am Samstag, 21.03.2009 trafen sich bei schönem Wetter 22 Erwachsene, Jugendliche und Kinder zum Umwelt-Aktionstag "Saubere Landschaft". Zwei Gruppen sammelten im Außenbereich der Gemeinde Unrat. Die Kreisverwaltung unterstützt diese Aktion durch Kostenübernahme des Containers und mit der Entsorgung der Reifen, Farbe und Altöl. Die fleißigen Helfer sammelten soviel, dass der Container fast voll war. Anschließend traf man sich am Gemeindehaus zu einem gemeinsamen Imbiss. Der Ortsbürgermeister bedankt(e) sich bei allen Helfern für die tolle Unterstützung. Arnold Probstfeld, Ortsbürgermeister DER BÜRGERMEISTER SUCHT Vom Bürgermeister auf der Gemeinderatssitzung angesprochen (22.04.2008) Gesucht werden schöne Beispiele für Orteingangsschilder die die Reisenden (meistens die Durchreisenden) begrüßen. Wer schöne kennt sollte Bilder machen und an den Bürgermeister weiterleiten. Der freut sich schon auf rege Teilnahme EINWOHNERZAHLEN IM MAIFELD AUS DER RHEINZEITUNG 01.12.2007 SATZUNG L113 Erweiterung der Ergänzungssatzung "An der L 113" tritt in Kraft Der Ortsgemeinderat von Gappenach hat in der Sitzung am 04.07.2007 die Erweiterung der Ergänzungssatzung "An der L 113", Ortsgemeinde Gappenach, gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Erweiterung der Ergänzungssatzung kann dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt (unmaßstäblich) entnommen werden. Die Erweiterung der Ergänzungssatzung tritt gemäß 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.V.m. 10 Absatz 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Erweiterung der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planurkunde (Lageplan) und den zur Planurkunde gehörenden Textfestsetzungen, daneben die Begründung, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, eingesehen werden, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Auf die Vorschrift des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB (Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche) wird hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB (Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften nach dem Baugesetzbuch) wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden * eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, * nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Gappenach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gemäß 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung, gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der o.g. Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Gappenach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Absatz 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der o.g. Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. 56294 Gappenach, 10.08.2007Arnold Probstfeld Ortsgemeinde GappenachOrtsbürgermeister
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JAGDGENOSSENSCHAFT GAPPENACH Aus- und Rückblick der Jagdgenossenschaft Gappenach Wir möchten kurz die Gelegenheit nutzen und die Aktivitäten der Jagdgenossenschaft der letzten Jahre Revue passieren zu lassen. "Naturgemäß" fühlt sich die Ja ... [mehr]

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